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+++ Bebauungsplan-Änderung ermöglicht Aldi-Erweiterung +++
In einer amtlichen Bekanntmachung der Stadt Hann. Münden, die in der HNA vom 26. September 2007 veröffentlicht wurde, wird verkündet, dass die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 032 "Graseweg" rechtskräftig ist.

Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 032 "Graseweg"
(Bildquelle: Stadt Hann. Münden / HNA) |
Die Planänderung umfasst den Bereich östlich des Aldi-Zentrallagers, zwischen Kirchweg im Norden, Graseweg im Süden und den Grenzen der Grundstücke an der Straße Obere Trift. Bereits am 5. Juli 2007 hat der Rat der Stadt Hann. Münden die Planänderung als Satzung beschlossen. Nach der Bekanntmachung der Ratsentscheidung im Amtsblatt des Landkreises Göttingen am 20. September 2007 ist der Plan nun rechtsverbindlich.
Die Änderung des Bebauungsplans war erforderlich, um
eine Erweiterung des Aldi-Lagers um 5.500 Quadratmeter zu ermöglichen (siehe Meldung vom 27. Juni 2007).
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