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+++ Aus dem Ortsrat: Fuchsberg-Ost und neue Bestattungsformen +++
In der Sitzung des Hedemündener Ortsrates am 22. November 2004 stand nicht nur die Wahl des neuen Ortsbürgermeisters (siehe Meldung vom 23. November 2004) auf dem Programm, vielmehr wurden auch verschiedene andere Themen diskutiert. Darüber berichtet die HNA in ihren Ausgaben vom 23. und 24. November 2004.
So wurde erneut über den Bebauungsplan Fuchsberg-Ost beraten. Obwohl dieser bereits seit Juli 1999 rechtskräftig ist, sorgte der Plan in der Ortsrats-Sitzung erneut für Diskussionen. In diesem Fall ging es nicht um inhaltliche Bedenken, sondern um Fragen der Grundstücks-Umlegung. Anlass für die Debatte waren Anregungen des Umlegungs-Ausschusses, die den Wünschen verschiedener Grundstückseigentümer nahe kamen. In dieser Angelegenheit unterbreitete Mündens Erster Stadtrat Friedhelm Meyer ein Angebot: Um das Vorfinanzierungsrisiko für beitragspflichtige Zuzahlungen der Grundeigentümer zu begrenzen erwirbt die Stadt die benötigten Flächen und rechnet hinterher ab.
Zuvor hatte Meyer an den Ortsrat plädiert, an der Gesamtplanung festzuhalten. Diesem Vorschlag wurde mehrheitlich gefolgt – mit drei Gegenstimmen und einer Enthaltung beschloss der Ortsrat, den Verwaltungsvorschlag anzunehmen und den Bebauungsplan unverändert bestehen zu lassen.
Weiter entschied der Ortsrat, der Einführung einer neuen Beisetzungsform auf dem Friedhof zuzustimmen. Im Gegensatz zu den heutigen, sehr pflegeintensiven Gräbern können zukünftig sogenannte Rasengräber angelegt werden. Diese Gräber werden auf vollständig mit Rasen überdeckten Flächen angelegt, unter denen sowohl Urnen als auch Särge begraben werden können. Sogar das Aufstellen von Grabsteinen oder Gedenkplatten bis zu einer bestimmten Größe ist möglich – lediglich Kränze, Blumen oder Pflanzschalen sind ausgeschlossen, um die zentrale Pflege zu erleichtern.
Mündens Erster Stadtrat Friedhelm Meyer erläuterte in der Ortsratssitzung, dass der Wunsch nach solchen Gräbern immer wieder aus den Ortsteilen gekommen sei. Bei dem neuen Beerdigungssystem werden, so Meyer weiter, keine höheren Kosten als bei bisherigen Reihengräbern entstehen. Im Gegenteil werden sogar die Kosten für Unterhaltung und Pflege der Gräber weitgehend entfallen. Auch anonyme Bestattungen sind weiterhin durchführbar.
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