+++ Kabeldiebe wurden zu Haftstrafen verurteilt +++

In ihrer Ausgabe vom 29. Juni 2004 berichtet die HNA über die Verurteilung zweier Diebe, die mehrfach in einem Hedemündener Unternehmen eingebrochen waren und dort Kupferkabel entwendet hatten. Die beiden Tatverdächtigen konnten am 3. Januar von der Polizei gefasst werden (siehe Meldung vom 4. Januar 2004).

Bei den Tätern handelt es sich um zwei Männer im Alter von 46 und 25 Jahren aus dem Raum Wiesbaden, die im Tatzeitraum, Dezember 2003 und Januar 2004, arbeitslos waren. Die Idee zu den Einbrüchen entstand, nach der ältere der beiden Täter einen Tipp erhalten hatte, wonach Kupferkabel schnell zu Geld zu machen seien. Bei einer Besichtigung des Firmengeländes überredete er den Jüngeren, an den Einbrüchen teilzunehmen und die Erlöse zu teilen.

Insgesamt kam es zu zwei Einbrüchen und einem Einbruchsversuch, bevor die Täter beim letzten Versuch auf frischer Tat von der Polizei ergriffen werden konnten. Für den ersten Einbruch fuhren die beiden Männer mit dem Auto eines Bekannten nach Hedemünden, drangen in das Betriebsgelände ein und entwendeten 1.000 Kilogramm reines Kupferkabel, das sie einem Schrotthändler verkauften. Da der Abtransport mit dem PKW Schwierigkeiten bereitete, änderten die Täter beim zweiten Einbruch ihre Strategie: sie versteckten das Diebesgut zunächst auf dem Gelände eines nahe gelegenen Sägewerks und holten die Beute in der nächsten Nacht mit einem Transporter ab.

Das bestohlene Kabelunternehmen hatte mittlerweile die Polizei eingeschaltet, die sich auf die Lauer legte und den Tatort observierte. Als die Männer die Beute aus dem Versteck holen wollten, fiel dem Jüngeren eine Person auf, so dass die Täter die Flucht in Richtung Autobahn ergriffen. Kurz vor der Autobahnauffahrt konnten die beiden in ihrem Transporter von den Polizeibeamten gestellt und vorläufig festgenommen werden.

Vom Schöffengericht Hann. Münden wurden die Täter nun zu Freiheitsstrafen von 15 Monaten ohne Bewährung verurteilt. Damit liegen die Strafen unter den von der Staatsanwaltschaft geforderten 17 Monaten, jedoch deutlich über dem von den Verteidigern geforderten Strafmaß. Das Gericht hielt trotz der Geständnisse beider Täter die vorgesehene Strafe für angemessen, da den Tätern eine gewisse kriminelle Energie attestiert wurde – immerhin seien sie drei Mal von Wiesbaden nach Hedemünden gefahren, um die Straftaten zu begehen. Der 46-Jährige habe zudem erhebliche Vorstrafen, darunter eine wegen Raubes, der 25-Jährige zwei laufende Bewährungen, so dass in diesem Fall Freiheitsstrafen ohne Bewährung ausgesprochen wurden.

Das Gericht ging außerdem von einer schlechten Sozialprognose für beide Täter aus. Während der jüngere Täter, der derzeit in anderer Sache eine Haftstrafe absitzt, das Urteil annahm, kündigte die Verteidigerin des älteren an, vor dem Landgericht in Berufung gehen zu wollen.

Quelle: HNA Hessisch-Niedersächsische Allgemeine (HNA) – 29.06.2004

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