+++ Ausweisung neuer Naturschutzgebiete vorgesehen +++

Die HNA berichtet in ihrer Online-Ausgabe vom 3. Dezember 2003 über die von Landrat Schermann angekündigte Ausweisung neuer Naturschutzgebiete im Raum Hann. Münden, in die auch Flächen im Hedemündener Forst einbezogen werden sollen.

Nach Angaben des Landrates sollen alle im Landkreis Göttingen vorhandenen "Flora-Fauna-Habitat-Gebiete" (FFH-Gebiete = Flächen, die bestimmte Kriterien als Lebensraum für schützenswerte Tier- und Pfanzenarten aufweisen) mittelfristig in Naturschutzgebiete umgewandelt werden. Auf dem Gebiet des ehemaligen Kreises Münden wurden dem Land Niedersachsen bisher rund 1.500 Hektar an FFH-Flächen gemeldet. Obwohl gesetzlich nicht zwingend vorgeschrieben, sollen diese von der heutigen Schutzkategorie "Landschaftsschutzgebiet" in die Kategorie "Naturschutzgebiet" umgewandelt werden.


FFH-Gebiete im Raum Hedemünden (Quelle: Niedersächsisches Umweltministerium)

Landrat Schermann setzt mit der Unterschutzstellung die bisherige Praxis zugunsten des Naturschutzes konsequent fort: von den im Landkreis vorhandenen FFH-Gebieten wurden bereits fünf als Naturschutzgebiete ausgewiesen, in vier weiteren Fällen läuft derzeit das Ausweisungsverfahren. Zusätzlich zu diesen Gebieten sollen nun auch die FFH-Gebiete im Göttinger, Reinhäuser und Hedemündener Forst als Naturschutgebiete ausgewiesen werden.

Mit der beabsichtigten Änderung rücken die Schutzansprüche an den Natur- und Landschaftsraum stärker in den Mittelpunkt, während die forstwirtschaftlichen Nutzungsansprüche an den betreffenden Waldflächen eingeschränkt werden müssten. Aus diesem Grund folgte der Mitteilung des Landrates teilweise erheblicher Protest von Waldeigentümern, begleitet von vereinzelten skeptischen Äußerungen der zuständigen Revierförster.

Mündens Bürgermeister Burhenne wehrt sich entschieden gegen die Ausweisung der Naturschutzgebiete und kündigte an, beim Land Niedersachen Widerspruch einzulegen: "Ich bin erstaunt, dass der Landkreis solche Vorschläge macht. Ich lehne eine Unterschutzstellung entschieden ab". Der Leiter des Forstamtes Kattenbühl, Peter Martin, sieht sie Situation weniger bedenklich, meldet dennoch Zweifel an der vorgesehenen Praxis an: "Man hätte sich auf die wertvollsten Bereiche beschränken sollen. Wenn [es zur Ausweisung der Naturschutzgebiete kommen sollte] müssen diese finanziellen Ausfälle vom Land entschädigt werden".

Andere Erfahrungen mit der Ausweisung von Naturschutzgebieten in seinem Revier hat Manfred Budde, Förster im Dransfelder Stadtwald, gemacht: "Teile unseres Waldes am Ossenberg stehen bereits seit Mitte der 90er Jahre unter Naturschutz. Die Schutzgebietsverordnung schränkt uns bislang nicht ein und wir können damit gut leben". Sollten sich jedoch durch die geplante Schutzgebiets-Ausweisung Veränderungen ergeben, die die Waldwirtschaft eingeschränkten würden, könnte dies Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit des gesamten Forstbetriebes haben.


Nachricht 02.11.2003 Diese Nachricht zum Download im pdf-Format

Informationen des Niedersächsischen Umweltministeriums über FFH-Gebiete
Glossar umweltschutzrelevanter Begriffe des Umweltbundesamtes
Quelle: HNA Hessisch-Niedersächsische Allgemeine (HNA) - 03.12.2003

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