Festsetzungen im Bebauungsplan

Die möglichen Inhalte eines Bebauungsplanes sind im  Baugesetzbuch (BauGB) und in der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt. Wesentliche Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubare Grundstücksfläche. Zudem können in einem Bebauungsplan Festsetzungen über die Gestaltung von baulichen Anlagen und Freiflächen getroffen werden. Nachfolgend eine Übersicht der wesentlichen Inhalte eines Bebauungsplans:


1. ART DER BAULICHEN NUTZUNG

Im Bebauungsplan können verschiedene Baugebietstypen festgesetzt werden, die sich hinsichtlich ihrer Nutzungsarten (Wohnen, Mischnutzung, Gewerbe, Sondernutzung) unterscheiden. Innerhalb der allgemeinen Gebietstypen wird nach den Vorgaben der Baunutzungsverordnung zwischen folgenden Baugebieten unterschieden:



2. MASS DER BAULICHEN NUTZUNG

Das Maß der baulichen Nutzung gibt an, in welchem Umfang Grundstücke bebaut werden dürfen. Die Obergrenzen für die einzelnen Baugebietstypen sind ebenfalls in der Baunutzungsverordnung festgelegt. Das Maß für die Ausnutzbarkeit eines Grundstücks bilden die Grundflächenzahl (GRZ), die Geschossflächenzahl (GFZ) und bei gewerblicher Nutzung die Baumassenzahl (BMZ):


3. BAUWEISE UND ÜBERBAUBARE GRUNDSTÜCKSFLÄCHE

Die Bauweise regelt, ob Gebäude mit seitlichem Grenzabstand zu errichten sind (offene Bauweise) oder ob sie aneinander gebaut werden müssen (geschlossene Bauweise). Darüber hinaus kann eine abweichende Bauweise festgesetzt werden, um beispielsweise eine einseitige Grenzbebauung zu erzielen.

Die überbaubare Grundstücksfläche ist derjenige Teil eines Baugrundstücks, auf welchem entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplans und unter Beachtung der jeweiligen bauordnungsrechtlicher Vorschriften ein Gebäude errichtet werden darf. Gebräuchlich sind auch Bezeichnungen wie Baufenster oder Baufeld. Diese Fläche wird im Bebauungsplan zeichnerisch dargestellt und durch Baugrenzen oder Baulinien begrenzt. Innerhalb von Baugrenzen kann ein Gebäude frei angeordnet werden, während bei festgesetzten Baulinien exakt auf dieser Begrenzung gebaut werden muss.


4. SONSTIGE WESENTLICHE FESTSETZUNGEN

Neben den oben genannten Festsetzungsmöglichkeiten, die in der Regel die Mindestfestsetzungen eines Bebauungsplanes bilden, können weitere Regelungen getroffen werden. Einen Festsetzungskatalog enthält § 9 des Baugesetzbuches. Zu den wesentlichen sonstigen Festsetzungen gehören:

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