Öffentlichkeitsbeteiligung

Die Beteiligung der Öffentlichkeit wie auch der Behörden und sonstigen "Träger öffentlicher Belange" ermöglicht der Stadt, alle betroffenen Belange zu sammeln und so zu einer gerechten und möglichst vollständigen Abwägung der privaten und öffentlichen Interessen zu gelangen. Geregelt ist die Öffentlichkeitsbeteiligung in § 3 des Baugesetzbuches. Im Rahmen der Aufstellung von Bauleitplänen haben die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, sich in zwei Stufen zu beteiligen:


Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

In der ersten Stufe der Beteiligung der Öffentlichkeit wird die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, mögliche Planalternativen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Plangebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung informiert.

Hierzu werden die Pläne in der Regel in einer "Bürgeranhörung" öffentlich vorgestellt und diskutiert. Wann und wo die Planungen ausgestellt und die öffentlichen Informationen und Diskussionen stattfinden werden, wird ortsüblich durch Veröffentlichung im Amtsblatt und der lokalen Tagespresse bekannt gemacht. Bitte beachten Sie, dass diese Informationen nicht auf www.hedemuenden.net veröffentlicht werden.

In einzelnen Fällen kann auf die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung verzichtet werden, wenn

Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
konkretisiert der Fachdienst Stadtplanung die Vorentwürfe und erstellt einen formellen Planentwurf für das weitere Verfahren.


Öffentliche Auslegung der Planentwürfe

In der zweiten Stufe der Beteiligung der Öffentlichkeit wird der Entwurf des Bauleitplanes (Planzeichnung und Text) mit seiner Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.

Ort und Dauer dieser öffentlichen Auslegung werden eine Woche vor Beginn der Auslegung ortsüblich (im Amtsblatt und der lokalen Tagespresse) bekannt gemacht. Während der öffentlichen Auslegung können alle Bürgerinnen und Bürger Stellungnahmen mit Änderungsvorschlägen oder Ergänzungswünschen zu den Plänen abgeben.

Die Verwaltung wertet die Anregungen anschließend aus und legt sie dem Rat der Stadt zur Entscheidung vor. Der Rat wägt die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht ab und entscheidet über ihre Berücksichtigung oder Zurückweisung. Den Einsendern der Stellungnahmen wird das Ergebnis der Entscheidung schriftlich mitgeteilt.

Ergeben sich durch Stellungnahmen wesentliche Änderungen oder Ergänzungen des Planentwurfs, so wird eine erneute öffentliche Auslegung durchgeführt. Dabei können die Dauer der Auslegung verkürzt und die Möglichkeiten zur Stellungnahme auf die geänderten Planteile beschränkt werden.


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