Bebauungsplan Nr. 054 – Gewerbegebiet Hedemünden-Nord

Der Bebauungsplan Nr. 054 "Gewerbegebiet Hedemünden-Nord", 1. Teilgebiet, einschließlich örtlicher Bauvorschrift im Ortsteil Hedemünden wurde am 13. Juli 2006 vom Rat der Stadt Hann. Münden als Satzung beschlossen. Er ist seit der amtlichen Bekanntmachung im "Amtsblatt für den Landkreis Göttingen" (Nr. 35, Seiten 559 – 560) am 31. August 2006 rechtskräftig.

Hedemüden ist im Regionalen Raumordnungsprogramm 2000 (RROP) des Landkreises Göttingen als Standort mit der Schwerpunktaufgabe Sicherung und Entwicklung von Arbeitsstätten gekennzeichnet. Dieses Raumordnungsziel macht deutlich, dass Hedemünden Gewerbestandort von regionaler Bedeutung ist.

Planungsgegenstand ist eine Fläche von ca. 20,2 ha Größe nordwestlich der Ortslage von
Hedemünden. Sie liegt zwischen der BAB 7 im Norden, der K 206/B 80 im Osten, der B 80 im Süden und dem Gemeindeverbindungsweg Hedemünden – Lippoldshausen "Am Rischenbach" im Westen. Darüber hinaus umfasst der Bebauungsplan das Flurstück 243, der Flur 15 in der Gemarkung Hedemünden. Hier sollen Aufforstungsmaßnahmen zur Kompensation des naturschutzrechtlichen Eingriffs erfolgen.

In Anlehnung an die Vorgaben aus dem Flächennutzungsplan wird ein Gewerbegebiet entwickelt. Aufgrund der unmittelbaren Lage am Autobahnanschluss Hedemüden sollen in erster Linie überregional tätige Unternehmen angesiedelt werden.

Ziel der Stadt Hann. Münden ist die Aufschließung und Vermarktung der Fläche. Mit dieser strukturellen Maßnahme sollen Impulse für eine Verbesserung der Wirtschaftsstruktur nicht nur für die Stadt Hann. Münden, sondern für den regionalen Wirtschaftsraum gesetzt werden.

Über die oben genannten allgemeinen Ziele liegen dem Bebauungsplan folgende umsetzungsorientierte Ziele und Zwecke zugrunde:



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