Bebauungsplan Nr. 037 – Fuchsberg-Ost

Der Bebauungsplan Nr. 037 "Fuchsberg-Ost" im Ortsteil Hedemünden wurde am 01. Juli 1999 vom Rat der Stadt Hann. Münden als Satzung beschlossen. Er ist seit der amtlichen Bekanntmachung im "Amtsblatt für den Landkreis Göttingen" (Nr. 49, Seiten 914 – 915) am 23. Dezember 1999 rechtskräftig.

Der Bebauungsplan wurde aufgestellt, um die an das bebaute Siedlungsgebiet angrenzende Fläche einer baulichen Nutzung zuzuführen und dadurch eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten. Mit der Aufstellung wurden folgende Planungsziele verfolgt:

Das angrenzende Gebiet "Unten vor dem Fuchsberge" war bereits vollständig im Rahmen des dort bestehenden Bebauungsplanes bebaut. Daneben setzte sich zwischenzeitlich die Bebauung teilweise auch schon entlang der Straße "Am Fuchsberg" fort. Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes "Fuchsberg-Ost" wurde für die geordnete Entwicklung Hedemündens eine Grundlage geschaffen. Die Aufstellung des Bebauungsplanes war insbesondere erforderlich, um trotz der hohen Vorbelastung durch Lärm von der Autobahn, Ortsumfahrung und Eisenbahn eine angemessene Lebensqualität zu sichern.


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