|
Regeln für
die Vergabe der Patenschaften von Grenzsteinen in der
Gemarkung Hedemünden.
1. Anlass
Anläßlich der 975-Jahrfeier von Hedemünden
im Jahr 1992 wurde erstmals wieder eine Grenzwanderung
mit Einwohnern durchgeführt. Die Einwohner hatten
die Gelegenheit, einen Grenzstein meistbietend zu ersteigern.
In einer Liste wurden die Namen der Paten und die zugehörige
Kennzeichnung der Grenzsteine eingetragen. Von vielen
Einwohnern wurde die Wiederholung der Grenzwanderung
in regelmäßigen Zeitabständen angeregt.
2. Grundlage
Für zukünftige Grenzwanderungen, in der Regel
alle 10 Jahre, ist federführend die Teilungs- und
Verkoppelungsinteressentenschaft. Sie wird das Programm
erstellen und mit Unterstützung aller Hedemündener
Vereine die Grenzwanderung organisieren und durchführen.
3. Regelung der Patenschaften
Jeder Einwohner erhält die Möglichkeit, eine
Patenschaft, soweit für einen Grenzstein keine
besteht, diese im Rahmen einer Versteigerung meistbietend
zu erwerben. Bei bestehenden Patenschaften kann diese
gegen Zahlung des Mindestbetrages von 10 Euro je Patenschaft,
bei mehr als einer Patenschaft für jede weitere
7,50 Euro, verlängert werden. Bei Tod der/des Patin/Paten
besteht für direkte Familienangehörige wie
Ehepartner/in, Kinder, Eltern und Großeltern,
ebenfalls gegen Zahlung der vorgenanten Mindestbeträge
Anspruch auf Verlängerung der Patenschaft. Außerdem
besteht die Möglichkeit bereits zu Lebzeiten auf
einen Familienangehörigen (z.B. Großvater
auf seine Enkelkinder) zu den
gleichen finanziellen Bedingungen die Patenschaft zu
übertragen. Damit soll sichergestellt werden, dass
stets für den selben Grenzstein die Patenschaft
in einer Familie über mehrere Generationen erhalten
bleiben kann. Bei einer neuen erworbenen Patenschaft
wird eine Urkunde auf den Namen des Paten ausgestellt.
4. Regelung der Finanzen
Einnahmen und Ausgaben entstehen ausschließlich
nur durch Grenzwanderungen. Diese werden über das
Konto der Teilungs- und Verkoppelungsinteressentenschaft
unter dem Stichwort "Grenzwanderung" verwaltet.
Über die Kosten einer Grenzwanderung muss eine
gesonderte Abrechnung der Einnahmen und Ausgaben erstellt
werden. Dieser Bericht ist auch Gegenstand der Prüfung
durch die jeweiligen Kassenprüfer.
5. In Kraft treten
In der Mitgliederversammlung am 21. Februar 2003 wurde
diese Regelung vorgetragen und zur Kenntnis gebracht.
Beschlossen wurde sie in der 8. Sitzung des Vorstandes
am 24.April 2003.
Hedemünden, den 25. April 2003
Bernd Apel
1. Vorsitzender der Teilungs-
und Verkoppelungsinteressentenschaft
> zurrück
zur Startseite
> Vergabe
der Patenschaften für Grenzsteine
> Geschichtliches
zur Grenzwanderung
>
Broschüre
zum Download (pdf-Datei, ca. 660 kB)
|