4 Werden und Ende einer kleinen Stadt

Von Gudrun Pischke

Hedemünden verlor im Zuge der niedersächsischen Gebiets und Verwaltungsreform wie viele andere Orte seine Selbständigkeit; es gehört seit 1973 zur Stadt Münden. Hedemünden war bis 1930 Stadt. In diesem Jahr faßten die städtischen Kollegien den Beschluß, den Ort künftig als Landgemeinde zu führen. Die Kapitel zur Geschichte der Stadt Hedemünden waren damit geschlossen; wann aber hatte die Geschichte der Stadt Hedemünden begonnen?

Vor dem 12. Jahrhundert unterschieden sich Städte als civitas bezeichnet, waren sie zumeist Bischofssitze von Dörfern durch eine Befestigung und eine größere Bevölkerung, nicht aber im rechtlichen Sinn. In den Städten entwickelten sich seit dem 12. Jahrhundert infolge des wirtschaftlichen Wandels unterschiedliche Rechtsgrundsätze, das Stadtrecht, das später auch aufgezeichnet wurde (Goslar 1219, Braunschweig 1229, Hildesheim 1300). Andere Orte, die sich in ihrer Entwicklung vom umliegenden Land abhoben, besaßen bald eigene Rechtssätze oder richteten sich nach denen einer anderen Stadt und wurden allmählich auch zu einer Stadt. Daneben kam es seitens der Landesherren zu Stadtrechtsverleihungen an bestehende (Duderstadt 1279, Northeim 1266, Osterode 1293, Dransfeld 1368) oder neu gegründete Orte wie Holzminden oder Rinteln. Die jüngeren Städte wurden auch civitas oder im Gegensatz zu den alten civitas oppidum genannt. Oppidum konnte aber auch bedeuten, daß der Ort weniger Rechte als eine Stadt hatte; er war eine Minderstadt. Dieser Unterschied wurde seit der Verwendung der mittelniederdeutschen Sprache in den schriftlichen Quellen deutlicher: civitas hieß nun stad/stat, oppidum entweder stad/stat oder wicbeld/oppidum im moderneren Sprachgebrauch sind es Stadt und Flecken. Letzterer hatte eine Mittelstellung zwischen Stadt und Dorf aufgrund teilweise vereinzelt erworbener Rechte. Im Laufe der Zeit wurden aus etlichen Flecken kleine Städte.

Neben Befestigung, Stadtrechtsverleihung oder bestätigung sollten in einer Stadt ein Rat (consules/rad), ein Stadtgericht und eine Pfarrkirche vorhanden sein, Bürger (burgenses) wohnen, Märkte abgehalten, ein Siegel benutzt, Zölle eingenommen und Münzen geschlagen werden. Gerade kleine Städte aber weisen nur einige dieser städtischen Merkmale auf; die hohe Gerichtsbarkeit hatte sich der Landesherr vorbehalten, die niedere oblag oftmals wie auch in Hedemünden einem landesherrlichen Vogt. Die Bezeichnung als Stadt oder das Auftauchen einzelner städtischer Merkmale in den Quellen zeigt meistens an, daß der Ort begann, sich zu einer Stadt zu entwickeln. Seit dem Ende des 16. Jahrhunderts wurden anfangs dem Flecken, später der Stadt Hedemünden vom Landesherrn Privilegien bestätigt; ein Rat ist seit Mitte des 15. Jahrhunderts mehrfach bezeugt; der Ort selber bestand seit mehr als fünf Jahrhunderten.

Die erste Nennung erfolgte am 6. Dezember 1017, als der Königshof Hedemünden dem Kloster Kaufungen übertragen wurde. Grabungen haben ergeben, daß der älteste Kirchenbau in Hedemünden aus der Zeit um 900 anzusetzen ist; eine Besiedlung hat wohl schon früher stattgefunden. In den spärlich fließenden Schriftzeugnissen ist weiterhin von dem Hof Hedemünden die Rede, der bis zur Aufhebung des Klosters 1527 in dessen Besitz blieb. Zum Ende des 13. Jahrhunderts erschien Hedemünden als Dorf, die Bewohner hießen coloni oder villici; der Klosterhof lag im Dorf. Im 14. Jahrhundert erfolgte eine weitere Differenzierung des Besitzes, und Hedemünden kam von der Landgrafschaft Hessen zum Fürstentum Göttingen des Herzogtums Braunschweig Lüneburg.

Noch in der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts, am 20. Juli 1443, traten erstmals Rat und ganze Gemeinheit von Hedemünden in Erscheinung. Sie stifteten zusammen mit anderen frommen Leuten aus Hedemünden zwei Messen, die montags und dienstags in der Pfarrkirche des Ortes gelesen werden sollten. Die Kirche unterstand dem Kloster Kaufungen, das bis zu seiner Auflösung den Pfarrer bestellte und das daher der Stiftung seine Zustimmung erteilte. lm Jahre 1460 erwarben die von Hedemünden von Herzog Otto Cocles einen Werder in der Werra; nicht nur, daß Rat und Gemeinheit nicht als Empfänger genannt werden, es heißt auch noch Dorf Hedemünden. Zwei Jahre später stimmte derselbe Herzog zu, daß Rat und Gemeinheit von Hedemünden den Mühlenwerder und die Mühle sowie die kleine Mühle kauften.

Bis ins erste Drittel des 16. Jahrhunderts schwankten die Bezeichnungen für Hedemünden weiter zwischen Dorf und oppidum/Flecken. Auch Herzog Erich 1. belehnte 1512 das Dorf Hedemünden mit einem Werder; dies wird auch als letzte amtliche Bezeichnung Hedemündens als Dorf angesehen. Im Verzeichnis der Güter des aufgehobenen Klosters Kaufungen von 1527 heißt es in Anlehnung an die königliche Verleihung von 1017 und deren Bestätigung von 1290 auch Dorf Hedemünden. Während bei den bislang im Zusammenhang mit Rat und Gemeinheit von Hedemünden genannten Urkunden die Siegel verloren sind, ist an einer weiteren Stiftungsurkunde über eine ewige Lampe in der Kirche von Hedemünden ein Siegel erhalten geblieben. Es trägt die Umschrift Sigillum oppidi Hedemin. In weiteren Quellen des 16. Jahrhunderts bis Anfang des 17. Jahrhunderts heißt es Flecken Hedemünden; 1570 soll ein Städtetag der kleinen Städte des Fürstentums in Hedemünden stattgefunden haben; 1576 soll eine Kaufgilde erwähnt worden sein; seit 1584 erschien neben Rat und Gemeinheit ein Bürgermeister; 1589 wird das Braurecht erwähnt; 1584 und 1619 werden Bürger genannt; 1662 sollen zwei Jahrmärkte verliehen worden sein; seit 1682 gab es einen Kämmerer.

Von 1589 bis 1699 liegen mehrere Bestätigungen der Privilegien, 1589 noch des Fleckens, dann der Stadt Hedemünden vor. Solche Bestätigungen erfolgten bei Herzogswechseln, nachdem dem neuen Herzog gehuldigt worden war. Dies geschah meist am Anfang der Regierungszeit. Infolge des Aussterbens der Calenberger Linie des Mittleren Hauses Braunschweig (1584) und schließlich des Mittleren Hauses Braunschweig (1634) des Herzogtums Braunschweig Lüneburg kam es 1635 zu einer Neuverteilung der welfischen Lande unter dem Neuen Haus Braunschweig und dem Neuen Haus Lüneburg; beide gingen aus dem Mittleren Haus Lüneburg hervor. Das Fürstentum Calenberg, in dem Hedemünden lag, gehörte zum Neuen Haus Lüneburg. Landesherren der braunschweigischen Zeit waren bis 1589 Herzog Julius, von 1589 bis 1613 Herzog Heinrich Julius dieser bestätigte die Privilegien des Fleckens Hedemünden , von 1613 bis 1634 Herzog Friedrich Ulrich. Vom ersten hannoverschen Herzog, Georg, liegt keine Bestätigung der Hedemündener Privilegien vor, wohl aber von seinen vier Söhnen, die nacheinander das Fürstentum regierten: von 1641 bis 1648 Herzog Christian Ludwig er bestätigte der Stadt Hedemünden 1645 die Privilegien; dies ist zugleich die erste Nennung Hedemündens als Stadt, und bei dieser Bezeichnung blieb es bis 1930 , von 1648 bis 1665 Herzog Georg Wilhelm (Privilegienbestätigung 1649), von 1665 bis 1679 Herzog Johann Friedrich (Privilegienbestätigung 1671) und von 1679 bis 1698 Herzog Ernst August (Privilegienbestätigung 1680). Die letzte Bestätigung ihrer Privilegien erhielt die Stadt Hedemünden 1699 von Herzog Georg Ludwig, dem Sohn und Nachfolger Ernst Augusts.

In den Bestätigungsurkunden wurden die Privilegien nicht im einzelnen benannt, sondern es heißt allgemein: ihre Privilegien, Rechte, Statuten, Freiheit und löbliche Gewohnheit, die sie von unseren Vorfahren, den Herzögen zu Braunschweig und Lüneburg, erlangt und noch im Besitz hat. Es handelt sich dabei wohl um Rechte, die Hedemünden nach und nach erworben hat, und um Gewohnheiten, die sich in Hedemünden im Laufe der Zeit herausgebildet haben; sie wurden durch landesherrliche Bestätigung verbindlich. Bis zur Bestätigung der Privilegien durch Herzog Heinrich Julius gehörten zu den Rechten und Gewohnheiten die Ratsverfassung mit einem Bürgermeister und wohl zwei Ratsherren, Siegelführung und Braurecht; statt einer städtischen Pfarrkirche gab es städtische Stiftungen in der örtlichen Kirche; später kamen noch weitere Rechte hinzu wie die beiden Jahrmärkte. Es gab auch eine aus Wall und Graben bestehende Befestigung und Stadttore; Reste von beiden sind noch im Ortsbild zu finden.

Im Jahre 1619 bezeichnen Bürgermeister und Rat in einer von ihnen ausgestellten Urkunde Hedemünden als Flecken; die zeitlich nächste Urkunde, die vorliegt, ist die Bestätigung der Privilegien der Stadt Hedemünden. Hedemündens Weg zur Stadt begann im 15. Jahrhundert; seit Mitte des 17. Jahrhunderts wurde es mit dem Terminus ,Stadt' belegt.

Seit dem 19. Jahrhundert ist der rechtliche Unterschied zwischen Stadt und Land aufgehoben; die Stadt ist Verwaltungseinheit des Staates mit größeren Aufgabenbereichen als Landgemeinden. Die kleineren Städte wurden weitgehend amtssässige Städte mit einem Verfassungsstatut. Der Amtsvorsteher des Amtes Münden erhielt zum Ende des Jahres 1828 von der Königlichen Großbritannischen Hannoverschen Landdrostei Hildesheim die Aufforderung, für die amtsässige Stadt Hedemünden einen Vorschlag für ein Verfassungsstatut zu unterbreiten. Dieses sollte sich an den örtlichen Gegebenheiten orientieren. Solche Verfassungsstatuten wurden aufgrund neuer gesetzlicher Regelungen wiederholt geändert. Das Verfassungsstatut der Stadt Hedemünden erschien im Jahre 1860.

Als im Jahre 1930 der Posten des Bürgermeisters neu zu besetzen war, wurde er zwar zunächst noch im Amtsblatt Hildesheim ausgeschrieben. Im Sommer beschlossen die städtischen Vertreter jedoch, wegen der Kosten, die der alte pensionierte und der neue amtierende Bürgermeister der Stadt verursachten, auf den Status einer Stadt zu verzichten. Dieser Beschluß erhielt die Zustimmung des Landrates: Hedemünden wurde Landgemeinde. Der Schritt von der Stadt zur Landgemeinde wurde in einer Zeit vollzogen, als viele andere einstige Flecken deren Entwicklung vor dem 19. Jahrhundert nicht oder nur kurzfristig zur Stadt geführt hatte, den Stadtstatus erhielten. Hedemündens Vorgehen war ungewöhnlich und einmalig in Niedersachsen.



Quelle: Heinrich Hampe, Hedemünden - Aus der Geschichte einer kleinen Ackerbürgerstadt
Das Buch wurde zum 975jährigen Bestehen Hedemündens im Jahre 1992 veröffentlicht. Es ist im Handel nicht mehr erhältlich. Ein Exemplar des Buches befindet sich in der Ortsbücherei Hedemünden. Auszüge aus dem Buch werden hier mit freundlicher Genehmigung von Herrn Hampe wiedergegeben.