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4 Werden
und Ende einer kleinen Stadt
Von Gudrun Pischke
Hedemünden verlor im Zuge der niedersächsischen Gebiets
und Verwaltungsreform wie viele andere Orte seine Selbständigkeit;
es gehört seit 1973 zur Stadt Münden. Hedemünden
war bis 1930 Stadt. In diesem Jahr faßten die städtischen
Kollegien den Beschluß, den Ort künftig als Landgemeinde
zu führen. Die Kapitel zur Geschichte der Stadt Hedemünden
waren damit geschlossen; wann aber hatte die Geschichte der Stadt
Hedemünden begonnen?
Vor dem 12. Jahrhundert unterschieden sich Städte als civitas
bezeichnet, waren sie zumeist Bischofssitze von Dörfern durch
eine Befestigung und eine größere Bevölkerung, nicht
aber im rechtlichen Sinn. In den Städten entwickelten sich
seit dem 12. Jahrhundert infolge des wirtschaftlichen Wandels unterschiedliche
Rechtsgrundsätze, das Stadtrecht, das später auch aufgezeichnet
wurde (Goslar 1219, Braunschweig 1229, Hildesheim 1300). Andere
Orte, die sich in ihrer Entwicklung vom umliegenden Land abhoben,
besaßen bald eigene Rechtssätze oder richteten sich nach
denen einer anderen Stadt und wurden allmählich auch zu einer
Stadt. Daneben kam es seitens der Landesherren zu Stadtrechtsverleihungen
an bestehende (Duderstadt 1279, Northeim 1266, Osterode 1293, Dransfeld
1368) oder neu gegründete Orte wie Holzminden oder Rinteln.
Die jüngeren Städte wurden auch civitas oder im Gegensatz
zu den alten civitas oppidum genannt. Oppidum konnte aber auch bedeuten,
daß der Ort weniger Rechte als eine Stadt hatte; er war eine
Minderstadt. Dieser Unterschied wurde seit der Verwendung der mittelniederdeutschen
Sprache in den schriftlichen Quellen deutlicher: civitas hieß
nun stad/stat, oppidum entweder stad/stat oder wicbeld/oppidum im
moderneren Sprachgebrauch sind es Stadt und Flecken. Letzterer hatte
eine Mittelstellung zwischen Stadt und Dorf aufgrund teilweise vereinzelt
erworbener Rechte. Im Laufe der Zeit wurden aus etlichen Flecken
kleine Städte.
Neben Befestigung, Stadtrechtsverleihung oder bestätigung
sollten in einer Stadt ein Rat (consules/rad), ein Stadtgericht
und eine Pfarrkirche vorhanden sein, Bürger (burgenses) wohnen,
Märkte abgehalten, ein Siegel benutzt, Zölle eingenommen
und Münzen geschlagen werden. Gerade kleine Städte aber
weisen nur einige dieser städtischen Merkmale auf; die hohe
Gerichtsbarkeit hatte sich der Landesherr vorbehalten, die niedere
oblag oftmals wie auch in Hedemünden einem landesherrlichen
Vogt. Die Bezeichnung als Stadt oder das Auftauchen einzelner städtischer
Merkmale in den Quellen zeigt meistens an, daß der Ort begann,
sich zu einer Stadt zu entwickeln. Seit dem Ende des 16. Jahrhunderts
wurden anfangs dem Flecken, später der Stadt Hedemünden
vom Landesherrn Privilegien bestätigt; ein Rat ist seit Mitte
des 15. Jahrhunderts mehrfach bezeugt; der Ort selber bestand seit
mehr als fünf Jahrhunderten.
Die erste Nennung erfolgte am 6. Dezember 1017, als der Königshof
Hedemünden dem Kloster Kaufungen übertragen wurde. Grabungen
haben ergeben, daß der älteste Kirchenbau in Hedemünden
aus der Zeit um 900 anzusetzen ist; eine Besiedlung hat wohl schon
früher stattgefunden. In den spärlich fließenden
Schriftzeugnissen ist weiterhin von dem Hof Hedemünden die
Rede, der bis zur Aufhebung des Klosters 1527 in dessen Besitz blieb.
Zum Ende des 13. Jahrhunderts erschien Hedemünden als Dorf,
die Bewohner hießen coloni oder villici; der Klosterhof lag
im Dorf. Im 14. Jahrhundert erfolgte eine weitere Differenzierung
des Besitzes, und Hedemünden kam von der Landgrafschaft Hessen
zum Fürstentum Göttingen des Herzogtums Braunschweig Lüneburg.
Noch in der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts, am 20. Juli
1443, traten erstmals Rat und ganze Gemeinheit von Hedemünden
in Erscheinung. Sie stifteten zusammen mit anderen frommen Leuten
aus Hedemünden zwei Messen, die montags und dienstags in der
Pfarrkirche des Ortes gelesen werden sollten. Die Kirche unterstand
dem Kloster Kaufungen, das bis zu seiner Auflösung den Pfarrer
bestellte und das daher der Stiftung seine Zustimmung erteilte.
lm Jahre 1460 erwarben die von Hedemünden von Herzog Otto Cocles
einen Werder in der Werra; nicht nur, daß Rat und Gemeinheit
nicht als Empfänger genannt werden, es heißt auch noch
Dorf Hedemünden. Zwei Jahre später stimmte derselbe Herzog
zu, daß Rat und Gemeinheit von Hedemünden den Mühlenwerder
und die Mühle sowie die kleine Mühle kauften.
Bis ins erste Drittel des 16. Jahrhunderts schwankten die Bezeichnungen
für Hedemünden weiter zwischen Dorf und oppidum/Flecken.
Auch Herzog Erich 1. belehnte 1512 das Dorf Hedemünden mit
einem Werder; dies wird auch als letzte amtliche Bezeichnung Hedemündens
als Dorf angesehen. Im Verzeichnis der Güter des aufgehobenen
Klosters Kaufungen von 1527 heißt es in Anlehnung an die königliche
Verleihung von 1017 und deren Bestätigung von 1290 auch Dorf
Hedemünden. Während bei den bislang im Zusammenhang mit
Rat und Gemeinheit von Hedemünden genannten Urkunden die Siegel
verloren sind, ist an einer weiteren Stiftungsurkunde über
eine ewige Lampe in der Kirche von Hedemünden ein Siegel erhalten
geblieben. Es trägt die Umschrift Sigillum oppidi Hedemin.
In weiteren Quellen des 16. Jahrhunderts bis Anfang des 17. Jahrhunderts
heißt es Flecken Hedemünden; 1570 soll ein Städtetag
der kleinen Städte des Fürstentums in Hedemünden
stattgefunden haben; 1576 soll eine Kaufgilde erwähnt worden
sein; seit 1584 erschien neben Rat und Gemeinheit ein Bürgermeister;
1589 wird das Braurecht erwähnt; 1584 und 1619 werden Bürger
genannt; 1662 sollen zwei Jahrmärkte verliehen worden sein;
seit 1682 gab es einen Kämmerer.
Von 1589 bis 1699 liegen mehrere Bestätigungen der Privilegien,
1589 noch des Fleckens, dann der Stadt Hedemünden vor. Solche
Bestätigungen erfolgten bei Herzogswechseln, nachdem dem neuen
Herzog gehuldigt worden war. Dies geschah meist am Anfang der Regierungszeit.
Infolge des Aussterbens der Calenberger Linie des Mittleren Hauses
Braunschweig (1584) und schließlich des Mittleren Hauses Braunschweig
(1634) des Herzogtums Braunschweig Lüneburg kam es 1635 zu
einer Neuverteilung der welfischen Lande unter dem Neuen Haus Braunschweig
und dem Neuen Haus Lüneburg; beide gingen aus dem Mittleren
Haus Lüneburg hervor. Das Fürstentum Calenberg, in dem
Hedemünden lag, gehörte zum Neuen Haus Lüneburg.
Landesherren der braunschweigischen Zeit waren bis 1589 Herzog Julius,
von 1589 bis 1613 Herzog Heinrich Julius dieser bestätigte
die Privilegien des Fleckens Hedemünden , von 1613 bis 1634
Herzog Friedrich Ulrich. Vom ersten hannoverschen Herzog, Georg,
liegt keine Bestätigung der Hedemündener Privilegien vor,
wohl aber von seinen vier Söhnen, die nacheinander das Fürstentum
regierten: von 1641 bis 1648 Herzog Christian Ludwig er bestätigte
der Stadt Hedemünden 1645 die Privilegien; dies ist zugleich
die erste Nennung Hedemündens als Stadt, und bei dieser Bezeichnung
blieb es bis 1930 , von 1648 bis 1665 Herzog Georg Wilhelm (Privilegienbestätigung
1649), von 1665 bis 1679 Herzog Johann Friedrich (Privilegienbestätigung
1671) und von 1679 bis 1698 Herzog Ernst August (Privilegienbestätigung
1680). Die letzte Bestätigung ihrer Privilegien erhielt die
Stadt Hedemünden 1699 von Herzog Georg Ludwig, dem Sohn und
Nachfolger Ernst Augusts.
In den Bestätigungsurkunden wurden die Privilegien nicht im
einzelnen benannt, sondern es heißt allgemein: ihre Privilegien,
Rechte, Statuten, Freiheit und löbliche Gewohnheit, die sie
von unseren Vorfahren, den Herzögen zu Braunschweig und Lüneburg,
erlangt und noch im Besitz hat. Es handelt sich dabei wohl um Rechte,
die Hedemünden nach und nach erworben hat, und um Gewohnheiten,
die sich in Hedemünden im Laufe der Zeit herausgebildet haben;
sie wurden durch landesherrliche Bestätigung verbindlich. Bis
zur Bestätigung der Privilegien durch Herzog Heinrich Julius
gehörten zu den Rechten und Gewohnheiten die Ratsverfassung
mit einem Bürgermeister und wohl zwei Ratsherren, Siegelführung
und Braurecht; statt einer städtischen Pfarrkirche gab es städtische
Stiftungen in der örtlichen Kirche; später kamen noch
weitere Rechte hinzu wie die beiden Jahrmärkte. Es gab auch
eine aus Wall und Graben bestehende Befestigung und Stadttore; Reste
von beiden sind noch im Ortsbild zu finden.
Im Jahre 1619 bezeichnen Bürgermeister und Rat in einer von
ihnen ausgestellten Urkunde Hedemünden als Flecken; die zeitlich
nächste Urkunde, die vorliegt, ist die Bestätigung der
Privilegien der Stadt Hedemünden. Hedemündens Weg zur
Stadt begann im 15. Jahrhundert; seit Mitte des 17. Jahrhunderts
wurde es mit dem Terminus ,Stadt' belegt.
Seit dem 19. Jahrhundert ist der rechtliche Unterschied zwischen
Stadt und Land aufgehoben; die Stadt ist Verwaltungseinheit des
Staates mit größeren Aufgabenbereichen als Landgemeinden.
Die kleineren Städte wurden weitgehend amtssässige Städte
mit einem Verfassungsstatut. Der Amtsvorsteher des Amtes Münden
erhielt zum Ende des Jahres 1828 von der Königlichen Großbritannischen
Hannoverschen Landdrostei Hildesheim die Aufforderung, für
die amtsässige Stadt Hedemünden einen Vorschlag für
ein Verfassungsstatut zu unterbreiten. Dieses sollte sich an den
örtlichen Gegebenheiten orientieren. Solche Verfassungsstatuten
wurden aufgrund neuer gesetzlicher Regelungen wiederholt geändert.
Das Verfassungsstatut der Stadt Hedemünden erschien im Jahre
1860.
Als
im Jahre 1930 der Posten des Bürgermeisters neu zu besetzen
war, wurde er zwar zunächst noch im Amtsblatt Hildesheim ausgeschrieben.
Im Sommer beschlossen die städtischen Vertreter jedoch, wegen
der Kosten, die der alte pensionierte und der neue amtierende Bürgermeister
der Stadt verursachten, auf den Status einer Stadt zu verzichten.
Dieser Beschluß erhielt die Zustimmung des Landrates: Hedemünden
wurde Landgemeinde. Der Schritt von der Stadt zur Landgemeinde wurde
in einer Zeit vollzogen, als viele andere einstige Flecken deren
Entwicklung vor dem 19. Jahrhundert nicht oder nur kurzfristig zur
Stadt geführt hatte, den Stadtstatus erhielten. Hedemündens
Vorgehen war ungewöhnlich und einmalig in Niedersachsen.
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