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3.1 Die
älteste Urkunde
Der Ort Hedemünden
wurde im Jahre 1017 zum ersten Mal urkundlich erwähnt. Die
Übersetzung der ursprünglich in lateinischer Sprache abgefaßten
Urkunde lautet:
Im Namen der heiligen
und ungeteilten Dreifaltigkeit. Heinrich, durch die Gunst göttlicher
Gnade der Römer Kaiser Augustus. Wir wissen ohne Zweifel, dass
auch wir zu Lob und Ehre Gottes gute Werke verrichten indem wir
sie auf uns nehmen und anderen, die das tun, damit sie Erfolg erreichen,
unsere Hilfe zukommen lassen.
Wenn wir also
das von Rechts wegen allen erzeigen müssen, um wieviel mehr
im besonderen sind wir gehalten, derjenigen Beistand zu leisten,
dass sie ihre begonnenen Werke vollenden möge, mit der wir
mit Leib und Seele eins sind.
Darum soll die
Gesamtheit aller Christgläubigen und uns Getreuen in Gegenwart
und Zukunft zur Kenntnis nehmen, dass unsere geliebte Gefährtin
Cunigunda, nämlich die Kaiserin Augusta, ein Kloster gestiftet
hat zur Ehre des Welterlösers und des lebendigmachenden Kreuzes,
auch der heiligen Mutter Gottes, der ewigen Jungfrau Maria sowie
des Apostelfürsten Petrus und mit ihm aller Heiligen, an einem
Platz, der Cofunga genannt wird, wo sie Jungfrauen unter der Regel
des heiligen Benedikt eingesetzt hat.
Da wir nun in
allen Dingen der Liebe zu unserer treuen Gemahlin willfahren, verleihen
und schenken wir zum Heil unserer Seele sowie der ihren und aller
unserer Schuld einen uns rechtmäßig zustehenden Hof,
Hademinni genannt, gelegen im Gau Laenigouvi in der Grafschaft des
Grafen Herimann, mit allem seinem Zubehör, Äckern, Grund
und Boden, Gebäuden, genutzter und ungenutzter Erde, Wäldern,
Jagden, stehenden und fließenden Wassern, Fischfang, Mühlen,
Wiesen, Weiden, Wegen und Weglosem, Ausgang und Eingang, Einkünften
und Schulden, Hörigen beiderlei Geschlechts und allen Nutzungen,
die zum Hof gehören, die irgendwie mündlich genannt und
geschrieben werden können - dem vorgenannten Kloster durch
diese Urkunde.
Und
damit die Geltung unserer Großmut sicher und unbeirrt von
jetzt zu aller Zeit verbleibe, haben wir dieses kaiserliche Gebot,
das getreu niedergeschrieben ist, mit eigener Hand bezeugt und mit
unserem Siegel bezeichnen lassen.
Handzeichen des
Herren Heinrich, der Römer unüberwindliche Kaiser Augustus.
Ich Guntherius der Kanzler, anstelle des Erzkaplans Erkanbald, habe
es überprüft.
Gegeben am 8.
vor den Iden des Dezember, der 12. Indiktion, im Jahr der Menschwerdung
des Herrn 1017, in des Herren Heinrichs II. 16. Regierungsjahr,
dem 4. aber seines Kaisertums. Glücklich vollzogen in Guterena.
Amen.
Der Sachsenkaiser
Heinrich II. schenkte also mit dieser Urkunde, unterzeichnet am
6. Dezember 1017 in Guterena (Gottern, im Kreis Mühlhausen),
dem Benediktinerinnenkloster in Cofunga (Kaufungen) seinen Hof Hademinni
(Hedemünden).
Heinrich II. hatte
seiner Gemahlin Kunigunde am 24. Mai 1008 im Tausch für das
ihr zustehende Bamberger Wittum den Königshof Kassel (curtis
Cassela) übertragen. Dazu gehörte auch der in Kaufungen
angelegte Wirtschaftshof. Als Kunigunde im Jahre 1017 von einer
schweren Krankheit genas, wandelte sie den Kaufunger Königshof
in ein Kloster um. Heinrich wollte mit der Schenkung des Hofes Hademinni
die wirtschaftliche Sicherheit des Klosters gewährleisten.
Aus dem Königshof Hedemünden war ein Meierhof des Klosters
Kaufungen geworden.
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