3.1 Die älteste Urkunde

Der Ort Hedemünden wurde im Jahre 1017 zum ersten Mal urkundlich erwähnt. Die Übersetzung der ursprünglich in lateinischer Sprache abgefaßten Urkunde lautet:

Im Namen der heiligen und ungeteilten Dreifaltigkeit. Heinrich, durch die Gunst göttlicher Gnade der Römer Kaiser Augustus. Wir wissen ohne Zweifel, dass auch wir zu Lob und Ehre Gottes gute Werke verrichten indem wir sie auf uns nehmen und anderen, die das tun, damit sie Erfolg erreichen, unsere Hilfe zukommen lassen.

Wenn wir also das von Rechts wegen allen erzeigen müssen, um wieviel mehr im besonderen sind wir gehalten, derjenigen Beistand zu leisten, dass sie ihre begonnenen Werke vollenden möge, mit der wir mit Leib und Seele eins sind.

Darum soll die Gesamtheit aller Christgläubigen und uns Getreuen in Gegenwart und Zukunft zur Kenntnis nehmen, dass unsere geliebte Gefährtin Cunigunda, nämlich die Kaiserin Augusta, ein Kloster gestiftet hat zur Ehre des Welterlösers und des lebendigmachenden Kreuzes, auch der heiligen Mutter Gottes, der ewigen Jungfrau Maria sowie des Apostelfürsten Petrus und mit ihm aller Heiligen, an einem Platz, der Cofunga genannt wird, wo sie Jungfrauen unter der Regel des heiligen Benedikt eingesetzt hat.

Da wir nun in allen Dingen der Liebe zu unserer treuen Gemahlin willfahren, verleihen und schenken wir zum Heil unserer Seele sowie der ihren und aller unserer Schuld einen uns rechtmäßig zustehenden Hof, Hademinni genannt, gelegen im Gau Laenigouvi in der Grafschaft des Grafen Herimann, mit allem seinem Zubehör, Äckern, Grund und Boden, Gebäuden, genutzter und ungenutzter Erde, Wäldern, Jagden, stehenden und fließenden Wassern, Fischfang, Mühlen, Wiesen, Weiden, Wegen und Weglosem, Ausgang und Eingang, Einkünften und Schulden, Hörigen beiderlei Geschlechts und allen Nutzungen, die zum Hof gehören, die irgendwie mündlich genannt und geschrieben werden können - dem vorgenannten Kloster durch diese Urkunde.

Und damit die Geltung unserer Großmut sicher und unbeirrt von jetzt zu aller Zeit verbleibe, haben wir dieses kaiserliche Gebot, das getreu niedergeschrieben ist, mit eigener Hand bezeugt und mit unserem Siegel bezeichnen lassen.

Handzeichen des Herren Heinrich, der Römer unüberwindliche Kaiser Augustus. Ich Guntherius der Kanzler, anstelle des Erzkaplans Erkanbald, habe es überprüft.

Gegeben am 8. vor den Iden des Dezember, der 12. Indiktion, im Jahr der Menschwerdung des Herrn 1017, in des Herren Heinrichs II. 16. Regierungsjahr, dem 4. aber seines Kaisertums. Glücklich vollzogen in Guterena. Amen.

Der Sachsenkaiser Heinrich II. schenkte also mit dieser Urkunde, unterzeichnet am 6. Dezember 1017 in Guterena (Gottern, im Kreis Mühlhausen), dem Benediktinerinnenkloster in Cofunga (Kaufungen) seinen Hof Hademinni (Hedemünden).

Heinrich II. hatte seiner Gemahlin Kunigunde am 24. Mai 1008 im Tausch für das ihr zustehende Bamberger Wittum den Königshof Kassel (curtis Cassela) übertragen. Dazu gehörte auch der in Kaufungen angelegte Wirtschaftshof. Als Kunigunde im Jahre 1017 von einer schweren Krankheit genas, wandelte sie den Kaufunger Königshof in ein Kloster um. Heinrich wollte mit der Schenkung des Hofes Hademinni die wirtschaftliche Sicherheit des Klosters gewährleisten. Aus dem Königshof Hedemünden war ein Meierhof des Klosters Kaufungen geworden.



Quelle: Heinrich Hampe, Hedemünden - Aus der Geschichte einer kleinen Ackerbürgerstadt
Das Buch wurde zum 975jährigen Bestehen Hedemündens im Jahre 1992 veröffentlicht. Es ist im Handel nicht mehr erhältlich. Ein Exemplar des Buches befindet sich in der Ortsbücherei Hedemünden. Auszüge aus dem Buch werden hier mit freundlicher Genehmigung von Herrn Hampe wiedergegeben.