1.4 Die Feldmark

Die Siedlungen im südlichen Niedersachsen waren überwiegend Haufendörfer. Auch Hedemünden hatte sich aus einem Haufendorf zu einer kleinen Stadt entwickelt, die bis zur Zeit der Bebauung außerhalb des alten Ortskerns die Gestalt eines Haufendorfes behielt. Zum Ort gehörte die Feldmark, ein Gebiet, das von den Einwohnern nach und nach gemeinsam gerodet und anschließend verteilt worden war. Die Feldmark war in sogenannte Gewanne aufgeteilt, die wiederum wie es die RIPKE Karte aus dem Jahre 1754 im Bereich des großen Werders zeigt (Abb. 13) in schmale, nebeneinanderliegende Streifen von unterschiedlicher Größe zerlegt waren. Die dargestellte Feldaufteilung bezeichnete man als Gemenge oder Gemengelage, eine gestückelte Beteiligung der einzelnen Bauernstellen an den Feldern.

Diese besondere Aufteilung des Besitzes führte zum ,Flurzwang': Die Ackerparzellen der verschiedenen Besitzer bearbeitete man gemeinsam nach dem System der Dreifelderwirtschaft. In jährlichem Wechsel wurde je ein Gewann mit Wintergetreide und eins mit Sommergetreide bebaut, während das dritte brach liegen blieb.

Mit dieser Art der Bewirtschaftung erzielte man gute Erträge und erreichte eine zeitlich einplanbare und ausgeglichene Beanspruchung der Arbeitskräfte und Zugtiere. Der starke Bevölkerungszuwachs im 19. Jahrhundert und der daraus resultierende höhere Bedarf an Nahrungs und Futtermitteln erforderte eine Steigerung der landwirtschaftlichen Produktion, die sich mit dem bisherigen Gewannsystem nur durch Erweiterung der Anbauflächen erreichen ließ. Da dies mangels geeigneter Bodenflächen nicht möglich war, mußte das alte Betriebssystem abgeschafft werden. Eine wesentliche Verbesserung der Wirtschaftlichkeit versprach man sich von der Aufhebung der Gemengelage durch die Verkopplung. Jeder Bauer sollte statt kleiner Ackerstreifen einige größere Flächen besitzen, die er selbständig bewirtschaften konnte.
Das Land hatte bereits mit den Verordnungen zur Ablösung der verschiedenen Zehnten in den Jahren 1831 und 1833 die Verkopplungsgesetze der Jahre 1842 56 vorbereitet, so daß in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts die Verkopplungsverfahren im ganzen Lande eingeleitet werden konnten.

Durch die Verkopplung insgesamt wurde eine wesentliche Verbesserung der Wirtschaftlichkeit erreicht, u.a. durch:
- Aufhebung der Gemengelage und Beseitigung des Flurzwanges,
- Anlage eines ausreichenden Wegenetzes,
- Flächengewinn durch den Wegfall vieler Raine, Grenzfurchen und Vorgewende und vor allem durch den Wegfall der Gemeinheiten,
- Einsparung an Transportarbeiten zum und vom Feld,
- verbesserte Einsatzmöglichkeiten von Maschinen. Allgemeine Anwendung des technischen Fortschritts,
- verbesserte Intensivierungsmöglichkeiten.

Das Verkopplungsverfahren durfte erst beginnen, nachdem 3/4 der betroffenen Ackerleute ihre Zustimmung erklärt hatten. Als dies in Hedemünden geschehen war, wurde der Feldmesser L. Börje mit der Vermessung beauftragt. Im Jahre 1872 zeichnete er auf 62 Einzelblättern die Hedemündener Gemarkung einschließlich der Stadtlage. Diese Einschätzungskupons bildeten die Grundlage für die Erfassung von Größe und Bodenbeschaffenheit sowie für ein 1882 herausgegebenes Feld Register und sechs Kartenblätter.

Nach einer Bewertung, die Bodenklasse und Grundstücksgröße berücksichtigte, wurde die Neueinteilung vorgenommen. Jeder Berechtigte erhielt für mehrere kleine Parzellen ein größeres zusammenhängendes Grundstück. Anschließend wurden Wege und Feldflächen vermessen und abgesteckt. Die Anlage von Gräben an den Wegrändern und zwischen Koppeln sorgte für die Entwässerung. Von den insgesamt etwa 661 ha gehörten 635 ha zur Verkopplungsmasse. Der Rest der Grundstücke, die am Kalkberg, auf dem Mühlenwerder, dem Schlangenwerder und dem Funkenwerder lagen, wurde ausgeschlossen.

Die Feldmark erhielt durch die Neuanlage der Wege und die veränderten Feldgrößen ein anderes Aussehen (Abb. 14), ihre Ausdehnung wurde durch die Verkopplung nicht berührt. Infolge der Zusammenlegung entstanden große geschlossene Feldeinheiten, die dem Landwirtschaftsbetrieb entgegenkamen, allerdings manchmal durch Erbteilung und Verkauf bald wieder dem ursprünglichen Zustand ähnelten.

Insgesamt hat sich die Verkopplung positiv auf die wirtschaftliche Lage der Bauern ausgewirkt. Die Zusammenlegung des stark zersplitterten Besitzes, die Aufteilung der Gemeinheiten, die Anlage neuer Wege und der Flächengewinn durch den Wegfall vieler Raine, Grenzfurchen und Vorgewende bewährten sich schnell.



Quelle: Heinrich Hampe, Hedemünden - Aus der Geschichte einer kleinen Ackerbürgerstadt
Das Buch wurde zum 975jährigen Bestehen Hedemündens im Jahre 1992 veröffentlicht. Es ist im Handel nicht mehr erhältlich. Ein Exemplar des Buches befindet sich in der Ortsbücherei Hedemünden. Auszüge aus dem Buch werden hier mit freundlicher Genehmigung von Herrn Hampe wiedergegeben.