|
1.3.6 Die Realgemeinde
Nach langen Bemühungen erreichte die Forstverwaltung im Jahre
1881 durch ein Ablösungsverfahren die Abschaffung der Waldweidewirtschaft.
Für den Verlust des Weiderechts erhielten die Berechtigten
eine Abfindung. Nach der Beendigung des Ablösungsverfahrens
waren die Reiheberechtigten gemeinschaftlich im Besitz einer Grundfläche
in der Gesamtgröße von 6 ha 28 a 23 qm. Dazu gehörten
die Flurstücke ,An der Eisenbahn' (28 a 79 qm), ,Auf dem Schützenplatz'
und ,vor der Trift' (1 ha 27 a 34 qm), ,Auf den Fischhöfen'
(10 a), ,Auf der Haag hinter dem Rischenbache' (39 a 50 qm), ,Bei
der Haag' (23 a 10 qm), ,Auf dem Sande' (43 a 70 qm), ,An der Werra'
(1 a 57 qm), ,Unter dem großen Werder' (3 a 90 qm), ,In den
Ellern (1 ha 64 a 20 qm), ,Am Rischenbache' (45 a 10 qm), ,Am Burgberge'
(31 a 90 qm), ,Im Rübenkampe' (45 a 86 qm) und ,Im Eichholz'
(63 a 37 qm).
Alle anderen Nutzungsrechte am Wald blieben den Berechtigten erhalten:
Der Bezug von Brennholz, Bauholz und sonstigem Holz (Fichtenderbstangen,
Brunnenröhren, Buchenderbstangen), ferner der Bezug von Streulaub,
Raff und Leseholz, die Gewinnung von Gras, Moos und Heide, das Sammeln
von Beeren und Besenreisern, endlich das Brechen und Holen von Steinen
aus den Steinbrüchen. Die Reiheberechtigten schlossen sich
im Jahre 1890 zu einer Genossenschaft, der Realgemeinde, zusammen,
um gemeinsam ihre Interessen gegenüber der politischen Gemeinde
vertreten und den verbliebenen Besitz gemeinschaftlich verwalten
zu können. Das Statut dieser Gemeinde trat am 9.4.1900 in Kraft.
Es wurde am 20.2.1965 den veränderten Verhältnissen angepaßt
und erweitert.
Im Zusammenhang mit der Verkopplung war der Hedemündener Wald
nach Abschluß des Verkopplungsverfahrens auf den Namen der
Realgemeinde im Grundbuch eingetragen worden. Erst nach jahrelangem
Rechtsstreit erreichte die Stadt im Jahre 1907 eine Umschreibung
auf die politische Gemeinde.
|