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1.3.2 Die Waldweidewirtschaft
In früheren Jahrhunderten wurden Pferde, Kuhvieh, Schweine,
Schafe und Ziegen der Stadtbewohner von Mai bis Oktober auf stadteigenen
Grasländereien, Brachflächen und vor allem im Wald gehütet.
Pferde, Hornvieh und Schafe trieb man überwiegend auf Grasweiden,
Schweine eher auf Ödland und im Spätsommer und Herbst
zur Eichel und Bucheckernmast in den Wald. Für die Ziegen gab
es die Ödflächen, besonders an den Hängen, mit Kraut
, Graswuchs und Gesträuch. Die Hude auf der Brache und auf
den abgeernteten Stoppelfeldern wurde zur Erholung der anderen Weideflächen
betrieben. Alle Tierarten weideten auch in den Wäldern. Man
ließ sie natürlich nicht unbeaufsichtigt, jede Tierart
hatte ihren eigenen Hirten.
Hedemünden besaß außer den Weiderechten im eigenen
Forst noch weitere im Kaufunger Wald. Die Stadt Hedemünden
hat [nach der ,Beschreibung der Amts Mündischen Forsten
im Obergericht Münden' von 1739] mit ihren Rindern, deren
sonst 40 Stück vorhanden gewesen sein sollen, die Hued und
Weide gleichfalls im Gemeinen Kaufunger Walde und geben davor jährlich
an das Amt 15 Gulden. In den Kämmereirechnungen erscheinen
1743/44 Zahlungen von WeydeGeld. Die Stadt unterhielt deshalb vom
sechzehnten bis zur Mitte des neunzehnten Jahrhunderts bei Oberode
einen eigenen Rinderstall, in dem die Tiere nachts untergebracht
werden konnten.
Der Zeitpunkt der Verleihung des Weide oder Hute(Hude)rechts an
Hedemünden ist unbekannt. Dieses Recht erlaubte den Bürgern
sowohl die gemeinschaftliche Nutzung der gemeindeeigenen Grundstücke
in der Talniederung, wie z.B. des Pfingstangers und der Viehtrift,
als auch die Hude im Wald. In der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts
wurde die Waldweide auf die südlichen Teile ,Fuchsberg' und
,In den Birken' beschränkt und schließlich ganz untersagt.
Das Weiderecht schloß immer auch das Triftrecht ein: das Vieh
durfte auf seinem Weg zum Weideplatz alles abfressen, was auf dem
,Triftwege', nicht aber daneben, wuchs.
Die Hedemündener ,Trift' verlief vom Klippentor aus aufwärts
zu den Hauptweidegebieten (vgl. die Karte, Abb. 11). Das Tor war
das einzige, das im Zusammenhang mit dem Viehtrieb in den Archivalien
genannt wird.
Im Hinblick auf die Anzahl der Einwohner war der Viehbestand während
der Jahre, aus denen uns Ergebnisse von Viehzählungen vorliegen,
beachtlich. So wurden z.B. im Jahre 1739 folgende Tiere zur Weide
in den Wald getrieben: 48 Zugochsen, 40 Pferde, 104 Stück Hornvieh,
600 Schafe, 126 Schweine und 80 Ziegen, insgesamt also rund 1000
Tiere. Von den Tierbeständen aller Haushalte liegen uns für
die Jahre 1739 bis 1780 die Zählungsergebnisse vor, Schafe
ausgenommen. In diesem Zeitraum wurden Höchstzahlen für
Pferde (52), Rinder, Kühe und Schubrinder (179), Schweine (287)
und Ziegen (141) erreicht. Das mag zwar für die Bürger
einer kleinen Ackerbürgerstadt eine erfreuliche Zahl gewesen
sein, für den Wald aber war es eine Katastrophe. Das Vieh zerstörte
die Erdoberfläche, die dadurch verstärkt der Erosion ausgesetzt
war und vernichtete beständig alle nachwachsenden Pflanzen,
so daß sich der Wald nicht selbst verjüngen konnte.
Um nicht noch größere Ödflächen entstehen
zu lassen, legte man die Kulturen in Zuschlag (Weideverbot), nachdem
sie mit Eichen und Buchensamen mittelst Hackenschlages bestecket
und an der Triftseite mit Dornen befriediget worden waren. Größere
Kulturflächen wurden mit einer 5 Fuß (etwa 1,23 m) hohen
Hecke aus Hain und Rotbuchen mit zwischengesetzten Eichenheistern
umpflanzt und von außen zusätzlich mit Dornen geschützt,
um das Weidevieh abzuhalten; eine mühsame Arbeit, die viel
Zeit in Anspruch nahm und häufig größere Kulturvorhaben
hinauszögerte oder verhinderte.
Sobald die Jungbäume im Innern des Zuschlages groß genug
waren, konnten die bepflanzten Flächen wieder beweidet werden.
Man hatte die Bäume jeweils so weit auseinandergepflanzt, daß
ein Hudebewuchs aus Stauden und Gras unter und zwischen ihnen entstanden
war.
Das Weiderecht wurde im Jahre 1881 abgelöst, um weitere Aufforstungen
zu ermöglichen.
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