1.3.1 Die Geschichte des Waldes

Der Hedemündener Stadtforst erstreckt sich über eine Fläche von 635,8 ha. Dieses Gebiet ist in drei getrennt voneinander liegende Reviere gegliedert (Abb. 9): das Hauptrevier A auf den Muschelkalkhöhen im Norden mit einer Größe von 484 ha und die beiden kleineren Reviere Tremberg B (91 ha) und Sudholz C (60 ha), die auf mittlerem Buntsandstein an der Werra liegen.

Nach VON SCHELLER soll die Herzogin Elisabeth den Wald dem Bürgermeister und Rat von Hedemünden um das Jahr 1540 für Errettung aus Lebensgefahr geschenkt haben. Die Schenkungsurkunde ist aber nicht vorhanden.

Bis in die Mitte des 18. Jahrhunderts ist die Waldnutzung ganz auf den Bedarf der Hedemündener Bevölkerung ausgerichtet gewesen. In der Forstbereitung sämtlicher Amts Mündener Forsten von 1748 erfolgte die Beschreibung des Hedemündener Forsts: Hedemünden hat diesseits der Werra an der Oberöder Feldmark ein klein Buschholz, darin meist Haseln und Dornbüsche stehen, wie dann auch selbige jenseits der Werra im Untergericht auf ihrer Seite an der Hessischen und Amts Brackenbergischen Grenze folgende Geholzung als
1. das Sudholz groß 3960 Schritt
2. das Cremrholz groß 1640 Schritt
3. Plesse groß 500 Schritt
4. das Loh groß 1640 Schritt
5. Badenstein groß 5540 Schritt
6. an der Kuhstelle groß 4000 Schritt
7. Linnengrund 1100 Schritt
8. die Kückenberge groß 4000 Schritt
9. das kleine zu der Pfarre gehörige Holz

Alle diese Örter bestehen in Eichen und Buchen, auch Espen und allerhand Unterholz. Hierin und in ihrer Feldmark hat die Stadt die Gerechtigkeit der Jagdt, daß sie hoch und niedrig Wildprett schießen mögen. Doch aber müßen sie von dem Hochwildpret die Hälfte ans Amt Münden liefern, wie denn auch der herrschaftliche Windhetzer (Jäger mit dem Windhund), wenn er an anderen Orten die Klapperjagd (Jagd mit klappernden Treibern und Hund) verrichtet, er sodann auch obbemeldete Hölzer durchjagen mag.

Die Aufsicht über die Forsten führte einer der beiden städtischen Senatoren (Ratsherren), der Forstsenator. Auf ein Gesuch des Magistrats von Hedemünden mit der Bitte um eine ,Holzordnung nach Mündener Vorbild' hatte eine amtliche Kommission den Stadtwald begutachtet. Dabei waren verschiedene erhebliche Fehler und Mängel verspüret worden, welche der Nutzung und Erhaltung dieses so beträchtlichen Stadt Cämmerey Pertinenzes, bereits dermalen und in Folge zu großem Nachtheile gereichen.

Daraufhin erhielt die Stadt 1787 ein Forst Reglement, das erstmalig eine Schlageinteilung und genaue Betriebsvorschriften vorsah. Während die geplante Schlageinteilung nicht zur Durchführung kam, setzte sich Anfang des 19. Jahrhunderts mit der Einsetzung königlicher ,Forstofficienten' die behördliche Beaufsichtigung forstwirtschaftlicher Maßnahmen durch.

Die Stadt konnte sich den Forstofficienten unter den Königlichen Beamten der Umgebung selbst aussuchen und entlohnte ihn jährlich mit 20 bis 25 Talern. Über seine Rechte und Pflichten gab es allerdings zunächst Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Beamten und der Stadt. Die Stadt wollte die Stelle ihres Forstsenators erhalten und befürchtete, daß der königliche Beamte nun dessen Vergütung zusätzlich beanspruchen werde. Schließlich kam es im Einvernehmen mit dem Amt zu einer Einigung auf folgende Aufgaben des aufsichtsführenden Beamten: Er prüft, berichtigt und genehmigt die von dem Stadtförster nach Maßgabe der ihm bekannten, jährlich sich gleichbleibenden Nutzungen, aufgestellten Hauungs und Kulturvorschläge; er entwirft jährlich den Betriebsplan, der dann in einer Hauptversammlung des Magistrats, des Stadtförsters und der Bürgervorsteher festgelegt wird; er prüft den vorjährigen Betriebsplan auf seine Ausführung hin, wobei Abweichungen von der Hauptversammlung gerechtfertigt werden müssen. Die Hauptversammlung bestand aus dem Magistrat, den Bürgervorstehern und dem Stadtförster.

Am 17.8.1842 erließ die Königlich Hannoversche Landdrostei Hildesheim eine Forst Verwaltungs-Ordnung für die Stadt Hedemünden, mit der in 18 Paragraphen Einzelheiten zur besseren Bewirtschaftung festgelegt wurden. Dennoch häuften sich in der Folgezeit Klagen. Der aufsichtführende Revierförster Boden aus Mollenfelde richtete am 3. April 1855 einen eindringlichen Appell an den Hedemündener Magistrat: Wenn der Hedemündener Stadtforst schon seit langen Jahren an einem unheilbaren Übel gelitten, so ist dieses Übel aber seit dem Jahre 1848, von wo ab man sich durch Verwüstung des Waldes Popularität zu verschaffen gesucht hat, krebsartig geworden. Man hat seit jener Zeit, zum größten Nachteil des Waldes und der Bürgerschaft, eine übertriebene Nutzung, verbunden mit allen möglichem Unordnungen im Auge gehabt ... man hat nur an das Nehmen, nie an das Geben gedacht und weiter: Wird der Anbau und die Verbesserung der Forst nicht energischer betrieben, als bisher, dann wird der Ertrag in mehr sinken und die künftige Generation wird die übermäßige Nutzung und schlechte Verwaltung der Vergangenheit und Gegenwart zu beweinen haben... Boden verglich in seinem Schreiben den Zustand des Hedemündener mit dem des Mollenfelder Forsts und wies u.a. darauf hin, daß Hedemünden bei 2692 Morgen Wald 700 große Blößen (Ödland, dabei die kleinen ungerechnet), der Mollenfelder Forst bei 3016 Morgen aber keine Blößen aufzuweisen hätte.

Im Jahr 1856 beschwerte sich der Magistrat beim Amt Münden über den eigenen Stadtförster, der selbständig ohne Hinzuziehung des Forstsenators, des Bürgermeisters oder eines Ratsherrn Holzanweisungen vorgenommen hatte. Boden nahm den Stadtförster dagegen in Schutz. Infolge anhaltender Schwierigkeiten mit der Stadt lehnte Revierförster Boden im Jahre 1857 eine weitere Betriebsaufsicht im Hedemündener Wald ab. Ein Jahr später bemängelte das Amt Münden die schlechte Verwaltung der städtischen Forsten. Es verlangte die Ablösung des alten und die Anstellung eines neuen Försters.

Diese unbefriedigenden Verhältnisse verbesserten sich sehr bald nach dem Erlaß des Gesetzes über die Verwaltung der Gemeinde und Kirchenforsten in den Fürstentümern Calenberg, Göttingen und Grubenhagen von 1859. Das neue Gesetz verfügte, daß in Zukunft die Betriebsführung der Forsten unter der Leitung und Aufsicht der betreffenden Forstinspektion stehe. Es bedeutete eine wesentlich straffere Bindung an einen von der königlichen Verwaltung mit der Führung des Betriebes beauftragten Beamten. In Hedemünden übernahm Boden nachdem jetzt klare gesetzliche Regelungen vorlagen wieder die Aufsicht über den Wald und erreichte eine fruchtbare Zusammenarbeit mit der Stadt. Es begann die Zeit der Verwaltung aller außerhalb der fiskalischen Forsten liegenden Waldbesitzungen nach forstpolitischen und betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten.

Infolge dieser Entwicklung gelang es Boden im Jahre 1859, die städtischen Kollegien dafür zu gewinnen, die Waldweidenutzung auf die stadtnahen Teile am ,Fuchsberg' und ,In den Birken' zu beschränken. Die Anforderung eines Berichts über Ödlandflächen, die sich zur Aufforstung eigneten, gab den Anstoß zu Bemühungen, auch diese Flächen aufzuforsten. In seinem Bericht beschrieb Boden, daß die der Verödung und Abschwemmung ausgesetzten Flächen in der Hedemündener Gemarkung zu der Hedemündener Stadtforst gehören, diese Flächen aber mit der Weide belastet sind, und mit Rindvieh, Schafen, Ziegen, Schweinen und auch Gänsen beweidet werden. Die Flächen sind Eigenthum der Stadt Hedemünden. Die der Verödung ausgesetzte Gesamtfläche mag circa 25 Hectare betragen, wovon circa 8 Hectare bereits so verödet und mit Wasserrissen durchzogen sind, daß eine Vegetation auf derselben nicht mehr vorhanden. Die Abschwemmung des Bodens greift alljährlich mehr um sich und zwar seit den letzten 20 Jahren mit Riesenschritten. Auf vielen Stellen ist der Boden bis auf den unterliegenden Kalkstein schon entfernt. Die Aufforstung ist noch möglich, wenn dieselbe auch außergewöhnliche Kosten erfordert, da gleichzeitig mit dem Anbau schmale horizontale Parallelgräben zum Aufhalten des Wassers anzulegen und die Wasserrisse mit Coupirzäunen zu versehen sind. Bevor diese Arbeiten aber beginnen können, müssen diese Flächen in strenge Hege gelegt und dürfen vom Vieh nicht weiter betreten werden. In Hedemünden folgte darauf eine Zeit intensiver Aufforstungen. Sie wurden beschleunigt, als die Stadt im Jahre 1882 den bis dahin im Forstamt Mollenfelde tätig gewesenen Forstsekretär Heinrich Busch (Abb. 10) als neuen Stadtförster einstellte. Die bedeutende Aufforstungsperiode ist eng mit seinem Namen verknüpft. Sie dauerte bis etwa 1900 und schuf das neue Bild des Hedemündener Waldes.

Während der letzten 50 Jahre, in denen der Ort noch Stadt war, erlebte der Wald eine positive Entwicklung. Die Fehler vergangener Jahrhunderte wiederholten sich nicht.



Quelle: Heinrich Hampe, Hedemünden - Aus der Geschichte einer kleinen Ackerbürgerstadt
Das Buch wurde zum 975jährigen Bestehen Hedemündens im Jahre 1992 veröffentlicht. Es ist im Handel nicht mehr erhältlich. Ein Exemplar des Buches befindet sich in der Ortsbücherei Hedemünden. Auszüge aus dem Buch werden hier mit freundlicher Genehmigung von Herrn Hampe wiedergegeben.