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1.3.1 Die Geschichte des Waldes
Der Hedemündener Stadtforst erstreckt sich über eine
Fläche von 635,8 ha. Dieses Gebiet ist in drei getrennt voneinander
liegende Reviere gegliedert (Abb. 9): das Hauptrevier A auf den
Muschelkalkhöhen im Norden mit einer Größe von 484
ha und die beiden kleineren Reviere Tremberg B (91 ha) und Sudholz
C (60 ha), die auf mittlerem Buntsandstein an der Werra liegen.
Nach VON SCHELLER soll die Herzogin Elisabeth den Wald dem Bürgermeister
und Rat von Hedemünden um das Jahr 1540 für Errettung
aus Lebensgefahr geschenkt haben. Die Schenkungsurkunde ist aber
nicht vorhanden.
Bis in die Mitte des 18. Jahrhunderts ist die Waldnutzung ganz
auf den Bedarf der Hedemündener Bevölkerung ausgerichtet
gewesen. In der Forstbereitung sämtlicher Amts Mündener
Forsten von 1748 erfolgte die Beschreibung des Hedemündener
Forsts: Hedemünden hat diesseits der Werra an der Oberöder
Feldmark ein klein Buschholz, darin meist Haseln und Dornbüsche
stehen, wie dann auch selbige jenseits der Werra im Untergericht
auf ihrer Seite an der Hessischen und Amts Brackenbergischen Grenze
folgende Geholzung als
1. das Sudholz groß 3960 Schritt
2. das Cremrholz groß 1640 Schritt
3. Plesse groß 500 Schritt
4. das Loh groß 1640 Schritt
5. Badenstein groß 5540 Schritt
6. an der Kuhstelle groß 4000 Schritt
7. Linnengrund 1100 Schritt
8. die Kückenberge groß 4000 Schritt
9. das kleine zu der Pfarre gehörige Holz
Alle diese Örter bestehen in Eichen und Buchen, auch Espen
und allerhand Unterholz. Hierin und in ihrer Feldmark hat die Stadt
die Gerechtigkeit der Jagdt, daß sie hoch und niedrig Wildprett
schießen mögen. Doch aber müßen sie von dem
Hochwildpret die Hälfte ans Amt Münden liefern, wie denn
auch der herrschaftliche Windhetzer (Jäger mit dem Windhund),
wenn er an anderen Orten die Klapperjagd (Jagd mit klappernden
Treibern und Hund) verrichtet, er sodann auch obbemeldete Hölzer
durchjagen mag.
Die Aufsicht über die Forsten führte einer der beiden
städtischen Senatoren (Ratsherren), der Forstsenator. Auf ein
Gesuch des Magistrats von Hedemünden mit der Bitte um eine
,Holzordnung nach Mündener Vorbild' hatte eine amtliche Kommission
den Stadtwald begutachtet. Dabei waren verschiedene erhebliche
Fehler und Mängel verspüret worden, welche der Nutzung
und Erhaltung dieses so beträchtlichen Stadt Cämmerey
Pertinenzes, bereits dermalen und in Folge zu großem Nachtheile
gereichen.
Daraufhin erhielt die Stadt 1787 ein Forst Reglement, das erstmalig
eine Schlageinteilung und genaue Betriebsvorschriften vorsah. Während
die geplante Schlageinteilung nicht zur Durchführung kam, setzte
sich Anfang des 19. Jahrhunderts mit der Einsetzung königlicher
,Forstofficienten' die behördliche Beaufsichtigung forstwirtschaftlicher
Maßnahmen durch.
Die Stadt konnte sich den Forstofficienten unter den Königlichen
Beamten der Umgebung selbst aussuchen und entlohnte ihn jährlich
mit 20 bis 25 Talern. Über seine Rechte und Pflichten gab es
allerdings zunächst Meinungsverschiedenheiten zwischen dem
Beamten und der Stadt. Die Stadt wollte die Stelle ihres Forstsenators
erhalten und befürchtete, daß der königliche Beamte
nun dessen Vergütung zusätzlich beanspruchen werde. Schließlich
kam es im Einvernehmen mit dem Amt zu einer Einigung auf folgende
Aufgaben des aufsichtsführenden Beamten: Er prüft,
berichtigt und genehmigt die von dem Stadtförster nach Maßgabe
der ihm bekannten, jährlich sich gleichbleibenden Nutzungen,
aufgestellten Hauungs und Kulturvorschläge; er entwirft jährlich
den Betriebsplan, der dann in einer Hauptversammlung des Magistrats,
des Stadtförsters und der Bürgervorsteher festgelegt wird;
er prüft den vorjährigen Betriebsplan auf seine Ausführung
hin, wobei Abweichungen von der Hauptversammlung gerechtfertigt
werden müssen. Die Hauptversammlung bestand aus dem Magistrat,
den Bürgervorstehern und dem Stadtförster.
Am 17.8.1842 erließ die Königlich Hannoversche Landdrostei
Hildesheim eine Forst Verwaltungs-Ordnung für die Stadt Hedemünden,
mit der in 18 Paragraphen Einzelheiten zur besseren Bewirtschaftung
festgelegt wurden. Dennoch häuften sich in der Folgezeit Klagen.
Der aufsichtführende Revierförster Boden aus Mollenfelde
richtete am 3. April 1855 einen eindringlichen Appell an den Hedemündener
Magistrat: Wenn der Hedemündener Stadtforst schon seit langen
Jahren an einem unheilbaren Übel gelitten, so ist dieses Übel
aber seit dem Jahre 1848, von wo ab man sich durch Verwüstung
des Waldes Popularität zu verschaffen gesucht hat, krebsartig
geworden. Man hat seit jener Zeit, zum größten Nachteil
des Waldes und der Bürgerschaft, eine übertriebene Nutzung,
verbunden mit allen möglichem Unordnungen im Auge gehabt ...
man hat nur an das Nehmen, nie an das Geben gedacht und weiter:
Wird der Anbau und die Verbesserung der Forst nicht energischer
betrieben, als bisher, dann wird der Ertrag in mehr sinken und die
künftige Generation wird die übermäßige Nutzung
und schlechte Verwaltung der Vergangenheit und Gegenwart zu beweinen
haben... Boden verglich in seinem Schreiben den Zustand des
Hedemündener mit dem des Mollenfelder Forsts und wies u.a.
darauf hin, daß Hedemünden bei 2692 Morgen Wald 700 große
Blößen (Ödland, dabei die kleinen ungerechnet),
der Mollenfelder Forst bei 3016 Morgen aber keine Blößen
aufzuweisen hätte.
Im Jahr 1856 beschwerte sich der Magistrat beim Amt Münden
über den eigenen Stadtförster, der selbständig ohne
Hinzuziehung des Forstsenators, des Bürgermeisters oder eines
Ratsherrn Holzanweisungen vorgenommen hatte. Boden nahm den Stadtförster
dagegen in Schutz. Infolge anhaltender Schwierigkeiten mit der Stadt
lehnte Revierförster Boden im Jahre 1857 eine weitere Betriebsaufsicht
im Hedemündener Wald ab. Ein Jahr später bemängelte
das Amt Münden die schlechte Verwaltung der städtischen
Forsten. Es verlangte die Ablösung des alten und die Anstellung
eines neuen Försters.
Diese unbefriedigenden Verhältnisse verbesserten sich sehr
bald nach dem Erlaß des Gesetzes über die Verwaltung
der Gemeinde und Kirchenforsten in den Fürstentümern Calenberg,
Göttingen und Grubenhagen von 1859. Das neue Gesetz verfügte,
daß in Zukunft die Betriebsführung der Forsten unter
der Leitung und Aufsicht der betreffenden Forstinspektion stehe.
Es bedeutete eine wesentlich straffere Bindung an einen von der
königlichen Verwaltung mit der Führung des Betriebes beauftragten
Beamten. In Hedemünden übernahm Boden nachdem jetzt klare
gesetzliche Regelungen vorlagen wieder die Aufsicht über den
Wald und erreichte eine fruchtbare Zusammenarbeit mit der Stadt.
Es begann die Zeit der Verwaltung aller außerhalb der fiskalischen
Forsten liegenden Waldbesitzungen nach forstpolitischen und betriebswirtschaftlichen
Gesichtspunkten.
Infolge dieser Entwicklung gelang es Boden im Jahre 1859, die städtischen
Kollegien dafür zu gewinnen, die Waldweidenutzung auf die stadtnahen
Teile am ,Fuchsberg' und ,In den Birken' zu beschränken. Die
Anforderung eines Berichts über Ödlandflächen, die
sich zur Aufforstung eigneten, gab den Anstoß zu Bemühungen,
auch diese Flächen aufzuforsten. In seinem Bericht beschrieb
Boden, daß die der Verödung und Abschwemmung ausgesetzten
Flächen in der Hedemündener Gemarkung zu der Hedemündener
Stadtforst gehören, diese Flächen aber mit der Weide belastet
sind, und mit Rindvieh, Schafen, Ziegen, Schweinen und auch Gänsen
beweidet werden. Die Flächen sind Eigenthum der Stadt Hedemünden.
Die der Verödung ausgesetzte Gesamtfläche mag circa 25
Hectare betragen, wovon circa 8 Hectare bereits so verödet
und mit Wasserrissen durchzogen sind, daß eine Vegetation
auf derselben nicht mehr vorhanden. Die Abschwemmung des Bodens
greift alljährlich mehr um sich und zwar seit den letzten 20
Jahren mit Riesenschritten. Auf vielen Stellen ist der Boden bis
auf den unterliegenden Kalkstein schon entfernt. Die Aufforstung
ist noch möglich, wenn dieselbe auch außergewöhnliche
Kosten erfordert, da gleichzeitig mit dem Anbau schmale horizontale
Parallelgräben zum Aufhalten des Wassers anzulegen und die
Wasserrisse mit Coupirzäunen zu versehen sind. Bevor diese
Arbeiten aber beginnen können, müssen diese Flächen
in strenge Hege gelegt und dürfen vom Vieh nicht weiter betreten
werden. In Hedemünden folgte darauf eine Zeit intensiver
Aufforstungen. Sie wurden beschleunigt, als die Stadt im Jahre 1882
den bis dahin im Forstamt Mollenfelde tätig gewesenen Forstsekretär
Heinrich Busch (Abb. 10) als neuen Stadtförster einstellte.
Die bedeutende Aufforstungsperiode ist eng mit seinem Namen verknüpft.
Sie dauerte bis etwa 1900 und schuf das neue Bild des Hedemündener
Waldes.
Während der letzten 50 Jahre, in denen der Ort noch Stadt
war, erlebte der Wald eine positive Entwicklung. Die Fehler vergangener
Jahrhunderte wiederholten sich nicht.
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