Die Stadtverwaltung informiert: Verkehrsregeln im Kreisverkehr

Die Einführung des neuen Kreisverkehrsplatzes hat bei vielen Autofahrern zu Irritationen geführt. Da es schon häufig zu falschen Fahrmanövern gekommen ist, hat die Mündener Stadtverwaltung ein Informationsblatt herausgegeben, in dem die wichtigsten Regeln für die Benutzung eines "Kreisels" dargestellt sind. Zum Betrachten bitte auf die Vorschaubilder klicken:



Zwei Fehler in einem Bild: Beim Einfahren in den Kreisverkehrsplatz darf nicht geblinkt werden, außerdem wäre der linke Blinker ohnehin verkehrt, da im Kreisverkehr das Rechtsfahrgebot gilt. Beim Verlassen des Kreisels ist dagegen stets die Abbiegeabsicht durch Blinken (rechts) anzuzeigen. (Foto: Thomas Speck, 30.11.2002)