| Abfallbeseitigung Zuständig für die Abfallentsorgung in Hedemünden ist der Landkreis Göttingen. Dieser ist öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger und hat grundsätzlich die in seinem Gebiet anfallenden Abfälle zu beseitigen oder zu verwerten. Er ist gleichzeitig als Untere Abfallbehörde verantwortlich für eine Vielzahl von Überwachungs- und Genehmigungs-Aufgaben auf dem Gebiet der Abfalllagerung, -behandlung und -entsorgung. Sperrmüll Dazu gehören: Hausratsabfälle, die auf Grund ihrer Sperrigkeit und ihres Gewichtes nicht in den Restabfallbehälter passen: Betten, Bretter und Kanthölzer (gebündelt), Fensterrahmen aus Holz ohne Glasscheiben (Glas bitte in den Restabfallbehälter), Fußbodenbeläge (gerollt bzw. gebündelt), Matratzen, Kinderwagenoberteile, Regale, Schränke, Sessel, Stehlampen, Sofas, Stühle, Sprungrahmen vom Bett, wenn der Rahmen aus Holz besteht, Teppiche, Tische, Türen ohne Beschläge, Türrahmen. Nicht zum Sperrmüll gehören: Autoteile, Kühlgeräte, Reifen und in Säcken und Kisten verpackte Materialien. Kleinteile sind über den Restabfallbehälter zu entsorgen und gehören nicht zum Sperrmüll. Die Sperrmüllteile müssen am Abfuhrtag bis spätestens um 6.00 Uhr an der Straße bereitstehen. Bitte beachten: Die Sperrmüllteile dürfen eine Länge von 2 m und ein Gewicht von 70 kg nicht überschreiten. Holzlatten und Bretter bitte unbedingt bündeln. Sammlung: Die Sammlung erfolgt dreimal jährlich zu festgesetzten
Terminen. Informationen über Ihre Termine finden Sie auf den Internet-Seiten
des Landkreises
Göttingen im Menü unter > Termine > Abfallkalender.
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